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"Killerspiele" im Visier der Politik

 
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Anmeldungsdatum: 06.05.2005
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 BeitragVerfasst am: 28.12.2005 23:54    Titel: "Killerspiele" im Visier der Politik Antworten mit Zitat Back to top

Zitat:
Töten verboten

Der Taktik-Shooter "Counter-Strike" gehört zu den beliebtesten Computerspielen in Deutschland. Nicht nur über das Internet, sondern auch auf Netzwerk-Partys treffen sich täglich mehrere tausend Spieler, um in der virtuellen Welt gegeneinander anzutreten. Mit Maschinengewehren, Granaten und Messern ausgerüstet, ist es die Aufgabe der so genannten "Anti-Terroristen", eine Terroristen-Einheit mit Gewalt daran hindern, eine Bombe zu legen. Während Jugendliche das Spielen von Ego-Shootern oder Action-Titeln als ihr Hobby ansehen, nehmen seit dem Amoklauf von Erfurt im April 2002 zahlreiche Politiker eben jene Computerspiele ins Visier ihrer Arbeit. So stellte damals der bayrische Innenminister Günther Beckstein sogar die Forderung, jegliche realitätsnahen Gewalt-Spiele wie "Counter-Strike" verbieten zu lassen.

Koalition will "Killerspiele" verbieten

Angela Merkel und Edmund Stoiber (Bild: dpa)
Was damals nicht klappte könnte jedoch jetzt passieren: "Killerspiele" sollen laut des Koalitionsvertrages zwischen CDU und SPD verboten werden. Damit ist der Begriff der "Killerspiele" vollends in den politischen Fachjargon übergegangen. Die Regierung will unter der Überschrift "Aufwachsen ohne Gewalt" mit einer Neuregelung des Jugendschutzes bis zum Jahr 2008 auf die wachsende Gefährdung Jugendlicher durch die Medien reagieren. Aber was macht ein Spiel eigentlich zu einem so genannten "Killerspiel"? Eine Begriffs-Definition existiert nicht, und auch aus dem Koalitionsvertrag wird nicht ersichtlich, welche Art von Spielen damit nun genau gemeint sind. Diese Tatsache irritiert nicht nur die Gamer-Gemeinde, sondern auch Spieleindustrie und Bundesverbände. Während Spieler es längst leid sind, ständig als Sündenböcke herhalten zu müssen, sehen sich die Hersteller in ihrer Existenz bedroht. Christopher Kellner, PR-Manager bei dtp Entertainment ("Runaway", "Black Mirror"), ist verwundert darüber, wie unzureichend sich die Regierung anscheinend mit dem Thema befasst hat. "Hier wird auf Stammtisch-Niveau argumentiert, ohne auf Fachwissen oder gar eigene Erfahrung zurückzugreifen. Das halten wir für höchst bedenklich", so Kellner.

Unverständnis über neue Richtlinie

Jugendschutzverbände (Bild: BIU, GAME & USK)
Auch der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) reagiert mit Unverständnis auf die neue Richtlinie der Bundesregierung. Der Interessenvertretung gehören gewichtige Unternehmen wie Electronic Arts, Microsoft und Konami an. "Die Formulierung eines Verbotes von 'Killerspielen' im Koalitionsvertrag halten wir für unglücklich. Sie macht nicht deutlich, ob hiermit die in der Vergangenheit in die Kritik geratenen Gotcha-Spiele gemeint sind oder eben auch Computer- und Videospiele", so Olaf Wolters, Geschäftsführer des BIU. Die Gegenseite sieht das anders und schlägt zurück. Vor allem Unionspolitiker bekräftigen Verbotsforderungen.


Verbote überhaupt praktisch umsetzbar?

Unionspolitikerin Maria Böhmer (Bild: ddp)
Die Vorsitzende der Frauen-Union, Maria Böhmer, äußerte gegenüber Spiegel Online, dass es der Kern von "Killerspielen" sei, alles bis auf sich selbst zu zerstören. "Und allein das ist schon eine Botschaft, die bedeutet, dass hier Gewalt eingeübt, imitiert wird", führt Böhmer aus. Dennoch sind sich die eigenen Lager untereinander alles andere als einig. So warnt CDU-Wertekommissar Christoph Böhr vor Naivität und ist der festen Überzeugung, dass das angestrebte Verbot ins Leere geht, da das Herunterladen von Spielen aus dem Internet - unabhängig vom Alter oder der Nationalität - auch weiterhin nahezu anonym möglich sei.

"Virtuell schießen - real morden" ist Blödsinn

Die Schlussfolgerung der Verbots-Befürworter, dass Spieler von "Counter-Strike", "Quake" & Co. ihre virtuellen Erlebnisse auch in der Realität ausleben, ist wissenschaftlich nicht bewiesen. Es lasse sich nicht belegen, dass Computerspiele aggressiv machten, so Professor Jürgen Fritz, Leiter des Forschungs-schwerpunkts "Wirkung virtueller Welten" der Fachhochschule Köln gegenüber ZDF-Online: "Die These 'virtuell schießen - real morden' ist Blödsinn." Fakt ist, dass Deutschland bereits über ein vergleichsweise scharfes Jugendschutzgesetz verfügt. Als Reaktion auf den Amoklauf in Erfurt müssen seit April 2003 neben Video- und Kinofilmen auch PC- und Videospiele mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein. Sie dürfen nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die das entsprechende Alter erreicht haben. Geprüft werden die Spiele durch die Freiwillige Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, in der Vertreter von Bund und Ländern mit dem Verband der Unterhaltungssoftware zusammenarbeiten.

Grauzone Grenzziehung

Szene aus ''Terminator 3'' (Foto: Columbia)
Die Kernfrage in dieser Diskussion lautet wieder einmal: Wo verläuft die Grenze zwischen erlaubtem Spaß und verbotener Gewalt? Ist bereits das Spielen so genannter Funracer wie "Crazy Taxi" künftig verboten? Immerhin gehört dort das hemmungslose Rasen ohne Verkehrsregeln inklusive dem Umfahren von unschuldigen Passanten zum beliebten Spielprinzip. Oder das Genre der Strategiespiele: Der Spieler führt dabei meist Krieg gegen eine oder mehrere Gegnermächte und schickt nach Belieben tausende von Computer-Soldaten auf das virtuelle Schlachtfeld und damit in den sicheren Pixel-Tod. Meint es die Koalition ernst mit der Gesetzesverschärfung dürften aber nicht nur Computerspiele auf den Prüfstand: Auch für Filme Marke "Rambo" oder "Terminator" müsste es dann "Game over" im Free-TV heißen. Welche Gewalt ist in welchem Medium erlaubt und woran macht man das fest? Ohne eine klare Definition des Begriffs "Killerspiele" und einer inhaltlichen Präzisierung der Richtlinie "Aufwachsen ohne Gewalt" darf darüber munter weiter spekuliert werden


Ohne Worte Rolling Eyes


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bitte schön alter herr Very Happy
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Zuletzt bearbeitet von Webstar_ am 29.12.2005 00:52, insgesamt ein Mal bearbeitet
 
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Mützchen
Gast





 BeitragVerfasst am: 28.12.2005 23:59    Titel: HINWEIS Antworten mit Zitat Back to top

Aus vielerlei Gründen sollten bei Zitaten nach Möglichkeit die Quellen mit angegeben werden.

Zum Rest, kein Kommentar. Wink
 
B/\DR/\Y
Gast





 BeitragVerfasst am: 29.12.2005 06:57    Titel: guggemol Antworten mit Zitat Back to top

http://hl2.foren-city.de/htopic,984,killerspiele.html
 
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 BeitragVerfasst am: 29.12.2005 09:46    Titel: Antworten mit Zitat Back to top

Sorry Shocked Embarassed
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